Praxiskonzept
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie bei uns.
Erstgespräch und
Diagnostik
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Indikationen
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Wissenswertes/
Therapieschwerpunkt
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Praxiskonzept
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie bei uns.
Erstgespräch und Diagnostik
Nach einer telefonischen Terminvereinbarung findet das so genannte „Erstgespräch“ statt. Im Erstgespräch geben wir Ihnen ausführlich Gelegenheit Ihr Anliegen zu schildern. Falls erforderlich, finden weitete Untersuchungstermine statt.
Nach umfangreicher Diagnostik werden die erhobenen Befunde und die darauf aufbauenden Einschätzungen und Empfehlungen in einem Auswertungsgespräch den Eltern/Bezugspersonen und in altersentsprechender Weise dem Kind/Jugendlichen mitgeteilt und erläutert. Falls Sie sich für eine ambulante Psychotherapie entscheiden stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Kontaktaufnahme/ Terminvereinbarung
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte während unseren telefonischen Sprechzeiten an oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Telefonische Sprechzeiten
- Montag 10.00-13.00 Uhr
- Mittwoch 10-00-13.00 Uhr
- Donnerstag 10.00-13.00 Uhr
Abrechnung
Unsere Praxis ist zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und kann daher zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlungen abrechnen. Es besteht somit sowohl die Möglichkeit als gesetzlich Versicherte/r einen Therapieplatz zu erhalten, als auch als privat Versicherte/r und Selbstzahler/in.
Zu Beginn der Behandlung werden die Rahmenbedingungen in einem Behandlungsvertrag festgehalten.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kostenübernahme setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie.
Dennoch würden wir Ihnen empfehlen, sich im Vorhinein bei Ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme zu informieren und zu klären, ob und in welchem Umfang in ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen enthalten sind.
Selbstzahler
Falls Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler bevorzugen, orientiert sich die Honorierung ebenfalls an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei uns (Kassenzulassung) die Kosten für eine notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang. Sowohl Einzelsitzungen als auch Gruppentherapien sind ambulant möglich. Die Abrechnung erfolgt über die Versichertenkarte.
Absagen
Als Terminpraxis halten wir den vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie zu Ihrem Termin nicht erscheinen können, so sagen Sie bitte rechtzeitig ab, das heißt mindestens 48 Werkstunden vorher (Fr., Wochenenden ausgenommen). Versäumen Sie dies, müssen wir Ihnen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung stellen.
Kontaktaufnahme/Terminvereinbarung
Wir sind eine Bestell-Praxis und bitten daher um eine vorherige Kontaktaufnahme. Im telefonischen Erstkontakt wird Ihre Anmeldung entgegen genommen, Ihr Anliegen erfragt und sorgfältig geprüft, um einen passenden Termin anbieten zu können.
Oft gestellte Fragen
Was ist eine Psychotherapie?
Psychotherapie bedeutet wörtlich übersetzt Behandlung der Seele bzw. Behandlung von seelischen Problemen. Sie bietet Unterstützung bei Störungen des Denkens, Fühlens, Erlebens und Handelns. Dazu zählen psychische Störungen wie Ängste, Depressionen, Essstörungen, Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen, psychosomatische Erkrankungen und Zwänge.
Es gibt vier Arten von Therapieverfahren, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, kognitive Verhaltenstherapie und systemische Therapie. Jedes Therapieverfahren hat bestimmte Merkmale. In unserer Praxis arbeiten wir mit dem Schwerpunkt „kognitive Verhaltenstherapie“.
Wie ist der Weg zur Psychotherapie?
Wir führen eine auf das Kind, den Jugendlichen, jungen Erwachsenen, individuell abgestimmte Beratung und Behandlung unter Einbezug des Umfeldes durch.
In einem Erstgespräch wird mit dem Kind/Jugendlichen (Jugendliche und junge Erwachsene können die Gespräche auch alleine in Anspruch nehmen) und den Eltern/Bezugspersonen die aktuelle Problematik besprochen und die Anamnese erhoben. Es kann bei ein-oder mehrmaligen Beratungen bleiben, weil eine längere Behandlung nicht erforderlich ist.
Mit einem anderen Teil der Patienten wird in weiteren Terminen die Entwicklungsgeschichte vertieft und eine psychodiagnostische Untersuchung durchgeführt, z.B. Leistungs- und Konzentrationstests, Entwicklungstests, Teilleistungstests (Lese- und Rechtschreibstörung, Dyskalkulie), emotionale Diagnostik oder weitere spezifische Diagnostik durchgeführt. Diese dienen der Feststellung der Therapienotwendigkeit und dem gegenseitigem Kennenlernen.
Nach umfangreicher Diagnostik werden die erhobenen Befunde zusammengetragen und in einem Auswertungsgespräch erläutert. Wir beraten bezüglich der weiteren Behandlungsmöglichkeiten und klären darüber auf, welche der Behandlungen in unserer Praxis durchgeführt werden können. Wird eine Behandlung als notwendig und mit ausreichender Erfolgsaussicht eingeschätzt, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Wie lange dauert eine Psychotherapie?
In der Regel finden Therapiesitzungen einmal pro Woche statt. Die Sitzungsdauer beträgt je 50 Minuten. Bei der Krankenkasse wird entweder eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragt. Verlängerungen sind bei Bedarf möglich.
Sollte eine darüberhinausgehende intensivere Behandlung, eine teilstationäre/vollstationäre Behandlung erforderlich sein oder eine Vorstellung beim Kinder- und Jugendpsychiater, beraten wir Sie diesbezüglich gerne und verweisen gegebenenfalls an entsprechende Stellen (niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie).
Brauche ich eine Überweisung?
Sie benötigen keine Überweisung von Ihrem Arzt. Sie können direkt mit uns Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Wir behandeln Privat- und Kassenpatienten sowie Selbstzahler.
Falls Sie gesetzlich krankenversichert sind:
Da ich über eine Kassenzulassung verfüge, kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden i.d.R. alle anfallenden Therapiekosten (inkl. psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen) übernommen.
Falls Sie privat krankenversichert sind:
Vor dem ersten Gespräch empfehle ich Ihnen die Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenversicherung und einen Blick in Ihren individuellen Versicherungsvertrag, da die Kostenübernahme für Psychotherapie sowie die Formalitäten zur Aufnahme einer Psychotherapie je nach Versicherung variieren können. Die Kosten orientieren sich für privat Versicherte an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP).
Falls Sie Selbstzahler sind:
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. Hier orientiert sich die Honorierung ebenfalls an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Wer erfährt von der Psychotherapie?
Als Psychotherapeuten unterliegen wir der Schweigepflicht. Somit können wir keiner weiteren Person von unserer Zusammenarbeit berichten, es sei denn, Sie entbinden uns schriftlich von der Schweigepflicht (bzw. für Kontaktaufnahme mit Lehrern, behandelnden Ärzten, etc.). Es gibt jedoch bestimmte gesetzliche Ausnahmen, wie beispielsweise im Einzelfall aus dem „Prinzip der Güterabwägung“ (akute Selbst- oder Fremdgefährdung, etc.). Bei denen sind wir verpflichtet sind, Informationen weiterzugeben, um die Gefahr von sich oder anderen abzuwehren.
Die Schweigepflicht muss auch gegenüber Familienangehörigen des Patienten eingehalten werden. Ausnahmen bestehen nur nach den Kriterien des rechtfertigenden Notstands und bei minderjährigen Kindern. Hier ist einerseits zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Kindes und andererseits dem Anspruch der Eltern auf Mitwissen abzuwägen. Das Wohl des Minderjährigen erfordert eine Mitteilung an die Eltern, wenn eine erfolgreiche Behandlung des Kindes nur im Zusammenwirken mit den Eltern erzielt werden kann.